Wir behandeln auch Privatpatienten.
◦ Meist wird der Beihilfesatz von Ihrer Krankenversicherung bezahlt. In welcher Höhe hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
◦ Wir haben eigene Preise, welche etwas über dem Beihilfesatz liegen und somit ein Teil als Zuzahlung selbst geleistet werden muss. Es gibt keine vertragliche Preisbindung zwischen Therapeut und PKV bzgl Leistung/Umfang/Preis.
◦ Zwischen der Therapiepraxis und dem Privatpatienten wird daher ein Behandlungsvertrag abgeschlossen (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB).
◦ Der Heilmittelerbringer verpflichtet sich darin, seine beschriebene therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung - unabhängig von der Erstattung durch die PKV- zu zahlen.
◦ Sprechen Sie bezüglich der Kostenübernahme daher nochmals mit Ihrer Krankenversicherung.